Die Kosten, werden von den Kassen übernommen und zusätzlich zum Pflegegeld und zusätzlich zur ambulanten Pflege gezahlt.
Die Investitionskosten werden vom Kreis übernommen.
Die Anmeldung in der Tagespflege beeinflusst nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld. Auch der ambulante Pflegedienst kann von Ihnen weiterhin, ohne jegliche Einschränkungen, in Anspruch genommen werden.